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Arbeit im Homeoffice: Steuerliche Vergünstigungen für das Heimbüro!

Not erfordert Tugenden, um einer schwierigen Lage Herr zu werden – beispielsweise Agilität. Mit diesem Prinzip begegneten zahlreiche Arbeitgeber den Einschränkungen der Coronazeit – im Sinne des Gesundheitsschutzes sowie der Produktivität. Ein spürbarer Effekt: Das zuvor oft diskutierte Recht auf Homeoffice ist während der Pandemie weitverbreitet zur Homeofficepflicht geworden. Erfahren Sie im Folgenden, wie sich der Küchentisch in einen smarten Arbeitsbereich verwandelt und welche Kosten Sie als Arbeitgeber von der Steuer absetzen können.

Wie verteilen sich die Kostenstellen für den Homeofficearbeitsplatz?

Videokonferenz kontra Präsenzmeeting, Büroarbeit mit maximaler Flexibilität bei der Zeiteinteilung, Wertschöpfung sichern und die Work-Life-Balance erhöhen – wie schnell sich die Arbeitswelt doch wandeln kann. Früher war das Recht auf Homeoffice in der Regel eher strittig. Heute müssen HR-Abteilungen eine adäquate Homeofficequote berechnen. Denn auch nach Ende der pandemischen Beschränkungen wollen viele Mitarbeiter den zuletzt lieb gewonnenen Arbeitsplatz im privaten Wohnbereich behalten – zumindest anteilig. So sollte ein attraktives Homeofficeangebot in zeitgemäßen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein.

Fakt ist: In puncto Kostenübernahme besteht eine Art „Homeofficepflicht“ auch für die Arbeitgeber. Neben der versicherungsrelevanten Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmen für ihre Mitarbeiter alle Kosten übernehmen, die für Büroarbeit im Remote-Modus wichtig sind. Die Aufwendungen für einen dauerhaft eingerichteten Homeofficearbeitsplatz (Telearbeitsplatz) in der Übersicht:

  • Arbeitsmittel und Mobiliar
  • Nutzung des Wohnraums bzw. der Arbeitsfläche
  • Pauschale für Internet-, Telefon- und Stromkosten entsprechend der zu erwartenden monatlichen Aufwendungen

Arbeit im Homeoffice: Welche Kosten können Sie konkret von der Steuer absetzen?

Fester Raum, flexible Arbeitsfläche, moderner Bürostuhl, alternatives Möbel, schicke Schreibtischlampe – insofern die Mitarbeiter dauerhaft im Homeoffice sitzen und nachweislich keinen betrieblichen Arbeitsplatz mehr haben, lassen sich diverse Positionen steuerlich geltend machen. Andernfalls nicht! Ein separater Raum, der zu 90% als Arbeitsfläche genutzt wird, ist die zwingende Voraussetzung. Der umfunktionierte Küchentisch oder ein Provisorium zwischen Küchenzeile und Esstisch sind nicht ausreichend. Summa summarum unterteilt sich der Arbeitsplatz im eigenen Wohnbereich in zwei Positionen:

  • Steuerlicher Höchstbetrag für einen abgeschlossenen Raum als Arbeitsbereich: 1250 Euro im Jahr
  • Ausstattung für das Homeoffice im Rahmen der Werbungskostenpauschale: 1000 Euro im Jahr

Die zweite Position ist unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt und beinhaltet neben beispielsweise Schreibtisch und Bürostuhl auch Büromaterialien, Teppiche und Vorhänge. Mitarbeiter, die ihr Homeoffice selbst einrichten, sind dazu verpflichtet, sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren.

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